Liebe Mitglieder!
Es gibt neue Informationen vom Pferdesportverband Westfalen die den Reitunterricht betreffen. Es darf ab sofort auch kein Einzelreitunterricht mehr erteilt werden.
Wir danken Ihnen weiterhin für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zur Eindämmung der Corona-Pandemie!
Mit reiterlichem Gruß
Der Vorstand
„Dies ist der Text den der Pferdesportverband Westfalen veröffentlicht hat.“
Sehr geehrte Damen und Herren.
liebe Vereinsvorstände und Betriebsleiter,
wir haben am frühen Freitagabend eine Mail aus dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) erhalten, über deren Inhalt wir Sie leider informieren müssen.
Reitunterrichtsverbot
In der Mail setzt das MAGS uns darüber in Kenntnis, dass Reitunterricht unzulässig ist.
Eine Differenzierung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht erfolgt dabei nicht.
Als rechtlichen Bezug nennt das MAGS dazu die Regelungen des § 7 Absatz 1 Satz der Coronaschutzverordnung. Dort sind die Belange der außerschulischen Bildung geregelt.
In unserem letzten Newsletter vom 10.11.2020 haben wir Ihnen eine anderslautende Information gesendet, nach der Einzelunterricht im Freien erlaubt ist. Wir haben uns dabei auf eine mündliche Aussage und auf eine E-Mail der Corona-Informationsstelle der Staatskanzlei bezogen.
Sie bezieht sich auf die Regelung des § 9 (1) der Coronaschutzverordnung. Dort sind die Belange des Sports geregelt.
Der Widerspruch ist offensichtlich.
Verbot einhalten
Für das Erste bitten wir Sie, das Verbot des Unterrichts sehr ernst zu nehmen. Kontrollen durch Ordnungsämter sind möglich und den Weisungen der Behörden ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Der Bußgeldkatalog zur CoronaSchVo sieht hier für Verstöße gegen § 7 (Absatz 1 Satz 2) einen Regelsatz von 5.000 Euro vor.
Die nächsten Schritte
Wir hoffen, dass wir in den ersten Tagen der kommenden Woche Näheres erfahren. Wir bewegen uns hier im Schulterschluss und Gespräch mit dem Landessportbund, der gleichermaßen die Zulässigkeit des erlaubten Einzelunterrichts kommuniziert und hierzu unmittelbar mit der NRW-Staatskanzlei im Kontakt ist.
Rechtsweg
Das MAGS hat auf eine zeitnah erwartete Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hingewiesen, von der eine grundsätzliche Klärung zu erwarten ist.
Hierzu und zu weiteren Schritten halten wir Sie zeitnah informiert.
Wir bedauern sehr, Ihnen heute diese Nachricht senden zu müssen. Auf Grund der Konsequenzen, die Zuwiderhandlungen haben können, ist das jedoch alternativlos.
Ihr Pferdesportverband Westfalen